Zusammenfassung des Urteils KSK 2022 54: Kantonsgericht
Die Beschwerde betrifft die Verlängerung der Untersuchungshaft eines Beschuldigten wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Nötigung und Vergewaltigung. Der Beschwerdeführer stellte ein Haftentlassungsgesuch, welches abgelehnt wurde. In der Beschwerde forderte er die Aufhebung des Entscheids und seine sofortige Haftentlassung oder eine verkürzte Haftdauer. Es wurde festgestellt, dass der dringende Tatverdacht besteht, jedoch keine Kollusions- oder Fluchtgefahr. Die Wiederholungsgefahr wurde verneint. Trotzdem wurde die Untersuchungshaft verlängert, da Fluchtgefahr bestand. Ersatzmassnahmen wurden als unzureichend angesehen. Die Beschwerde wurde abgewiesen, die Kosten dem Beschwerdeführer auferlegt. Der Entscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Kanton: | GR |
Fallnummer: | KSK 2022 54 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: |
Datum: | 21.12.2022 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Konkurs |
Schlagwörter : | Konkurs; Entscheid; Bundesgericht; Parteien; Vorsitzende; Regionalgericht; Landquart; Mitteilung; Eingabe; Voraussetzungen; SchKG; Beschwerdefrist; Schuld; Gerichtskosten; Parteientschädigung; Entscheidung; Verfügung; Referenz; Instanz; Schuldbetreibungs; Konkurskammer; Besetzung; Bergamin; Vorsitzender; Anfechtungsobj; Einzelrichter; Erwägung; Regionalgerichts; öffnet |
Rechtsnorm: | Art. 174 KG ;Art. 56 ZPO ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | Spühler, Basler Kommentar zur ZPO, Art. 321 ZPO ; Art. 311 ZPO, 2017 |
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